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Hygienekonzept im Rahmen der Covid-19-Pandemie
Die Covid-19-Pandemie führt dazu, dass auch die Nutzung der Friedhofskapellen nicht mehr wie gewohnt möglich ist.
Die Durchführung von Trauerfeiern in den Friedhofskapellen ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes getroffen werden (§ 9 Abs. 1 der Nieders. Corona-Verordnung).
Die aktuelle Fassung des Hygienekonzeptes für die Nutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofskapellen steht Ihnen im unteren Bereich dieser Seite zur Verfügung.
Aufgrund der derzeit geltenden Abstandsgebote können in den Friedhofskapellen nur Trauerfeiern mit einer begrenzten Teilnehmeranzahl durchgeführt werden. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Größe der jeweiligen Kapelle.
Diese Seite wird regelmäßig, abhängig von den jeweils geltenden Verordnungen, aktualisiert.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ansprechpartner/in
Frau Piel![]() | |
Schloss, Zimmer 19 - Büro // 1. OG Spittaplatz 5 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-195 Telefax: 05136 898-172 E-Mail: rpa@burgdorf.de oder piel@burgdorf.de |
Organisationseinheiten
66.1 - Tiefbauverwaltung | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 E-Mail: tiefbau@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Dokumente
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Hygienekonzept Stand 13.02.2021 (120 kB) |