Bekanntmachung über die Einebnung von Gräbern auf den Burgdorfer Friedhöfen
Auf den nachstehend aufgeführten Friedhöfen der Stadt Burgdorf werden folgende Gräber aufgrund des Ablaufs der Ruhezeit-/Nutzungsberechtigung gem. §§ 13 Abs. 3; 14 Abs. 4 und 6 der Friedhofssatzung der Stadt Burgdorf eingeebnet. Nach Ermittlung der Friedhofsverwaltung sind keine Nutzungsberechtigten bekannt bzw. zu ermitteln.
Einebnung aufgrund Ablaufs der Ruhe-/Nutzungsberechtigung:
Stadtfriedhof Niedersachsenring:
Reihengrab – Dreher, Frieda (BU 02c/07/368)
Rasendoppelwahlgrab – Büttner, Margot und Willy (BU 01/06/165+166)
Wahlgrab – Glienecke, Erna und Warstat, Ernst (BU 14/03/052)
Urnenwahlgrab – Mozdzanowski, Gertrud und Anton (BU 21/06/084)
Stadtteilfriedhof Ramlingen:
Einst. Wahlgrab – Krohne, Paula und Rudolf (BU 03/10/510)
Hiermit wird lt. § 14 IV der Friedhofssatzung den Hinterbliebenen die Möglichkeit gegeben, sich bis zum 15.11.2024 mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Andernfalls werden die Wahlgrabstätten gem. § 14 VI der Friedhofssatzung und die Reihengräber gem. § 13 III der Friedhofssatzung ab dem 25.11.2024 eingeebnet. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit gebeten, vorhandene Grabmale, Einfassungen und die Bepflanzung bis zum 25.11.2024 zu entfernen.
Einebnung aufgrund Nutzungsberechtigter verstorben
Stadtteilfriedhof Ramlingen:
Zweist. Wahlgrab – Braun, Theresia und Werner (RA 03/05/435a+b)
Wegen erfolgloser Ermittlung von Angehörigen erlischt das Nutzungsrecht gem. §§ 14 VI der Friedhofssatzung und wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Die Einebnung erfolgt ab dem 25.11.2024.
Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite der Burgdorfer Friedhöfe unter der Rubrik „Aktuelles/Bekanntmachungen“ veröffentlicht:
Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter 05136/898-122.
Armin Pollehn
Der Bürgermeister










