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Amtliche Bekanntmachung

über die Einebnung von Gräbern auf den Burgdorfer Friedhöfen

Auf den nachstehend aufgeführten Friedhöfen der Stadt Burgdorf werden folgende Gräber aufgrund des Ablaufs der Ruhezeit-/Nutzungsberechtigung gem. §§ 13 Abs. 3; 14 Abs. 4 und 6 der Friedhofssatzung der Stadt Burgdorf eingeebnet. Nach Ermittlung der Friedhofsverwaltung sind keine Nutzungsberechtigten bekannt bzw. zu ermitteln.

Amtliche Bekanntmachung vom 14.10.2024
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